Fazit zur 7-teiligen Reihe (Arbeits- und Fehlzeiten-Serie Teil 7 von 7)

Im Rahmen unserer 7-teiligen Reihe zu Arbeits- und Fehlzeiten haben wir bereits in 6 Beiträgen ausführliche Informationen zu den verschiedenen Arbeits- und Fehlzeiten zusammengestellt. Damit Sie die Übersicht über die Besonderheiten der Fehlzeiten behalten, geben wir im letzten Teil der Reihe eine kurze Zusammenfassung und unser Fazit, wie Sie mit diesem Thema im Alltag umgehen sollten.

Ein großes Ziel: Vertrauen in die Berechnung

„Wenn Mitarbeiter das Gefühl haben, ihre Arbeitszeiten und vor allem ihre Fehlzeiten würden falsch berechnet, entstehen Frust, Ärger, Misstrauen und Demotivation“, schrieben wir im ersten Teil. Deshalb ist es unabdingbar, diese Themen mit den Mitarbeitern zu besprechen. Vermitteln Sie Sicherheit, dass es in der Arbeits- und Fehlzeitenberechnung mit rechten Dingen zugeht. Gewinnen Sie so das Vertrauen Ihrer Mitarbeiter und beenden Sie so eventuelle Diskussionen und Gerüchte im Team.

Urlaub berechnen, Urlaube buchen

Das Thema Urlaub war der Schwerpunkt im zweiten und dritten Beitrag der Reihe. Urlaub ist das wohl meistdiskutierte Thema in unserem Support von MEP24web.Eine 5- oder 6-Tagewoche? Durchschnittsberechnung, Planzeit=Fehlzeit-Methode oder nach §4 BRTV für Apotheken?

Fakt ist: Der Urlaub ist ein Guthaben auf Basis von gesetzlichen und tariflichen Regeln. Wir zeigten Beispiele, wie der Urlaubsanspruch berechnet wird, wie Urlaube gebucht werden und geben Ihnen Tipps, welche Methode für Ihren Betrieb geeignet ist. Wir zeigten die Berechnungsmethoden für Vollzeit- und für Teilzeit-Mitarbeiter. Wichtig ist, dass Sie für das gesamte Team die Berechnungsmethode wählen, die am besten für Sie und Ihre Mitarbeiter passt. Geben Sie sich genügend Bedenkzeit und wägen Sie Vor- und Nachteile ab, um dann die passende Methode auszuwählen.

Krankheit, Feiertage und Sonderfälle

Im 4. und 5. Teil der Reihe finden Sie Hinweise für die verschiedenen Buchungsmöglichkeiten für die Fehlzeiten Krankheit und Feiertage. Auch hier gelten die Berechnungsmethoden Durchschnitt, Planzeit=Fehlzeit oder §4 BRTV für Apotheken. Sonderfälle wie z.B. Mutterschutz, Berufsschule und Fortbildung behandelten wir im sechsten Beitrag der Reihe.

Vertrauen schaffen, Misstrauen vermeiden!

Garantiert beschäftigen sich Ihre Mitarbeiter mit den Gutschriften für Fehlzeiten, den Berechnungen von Urlaubstagen und „rechnen nach“. Schaffen Sie von Anfang an Vertrauen, indem Sie Ihren Mitarbeitern erklären, welche Berechnungsmethode Sie gewählt haben und welche Gründe genau für diese Methode sprechen. Seien Sie geduldig, wenn der eine oder andere Mitarbeiter nicht gleich versteht, warum genau dieser Stundenwert für eine Fehlzeit in seinem Zeitkonto steht. Geben Sie Ihren Mitarbeitern eventuell Berechnungsbeispiele an die Hand und erklären Sie diese. Ihr Engagement für Erklärungen in der Berechnung von Fehlzeiten wird belohnt, weil Sie von Beginn an das Vertrauen Ihres Teams gewinnen und von Anfang an Unklarheiten vermeiden, die zu Misstrauen führen können.

Und zu guter Letzt:

Haben Sie Fragen zu den Einstellungen und Berechnungen in MEP24web? Wir beraten Sie individuell und umfassend. Wenden Sie sich bitte an unser Support-Team unter support@mep24software.de.

Anmerkung: Dieser Blogbeitrag ersetzt keine Rechtsberatung, für Inhalte wird keine rechtliche Gewährleistung seitens der MEP24 Software GmbH übernommen. Für eine verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsbeistand oder Steuerberater.

Verpassen Sie ab sofort keinen Blog-Beitrag mehr – melden Sie sich jetzt hier für den Newsletter an.

Hier finden Sie noch einmal alle Beiträge der Serie zum Nachlesen:

  1. Grundlagen: Arbeits- und Fehlzeitenberechnung
  2. Urlaubsanspruch berechnen
  3. Urlaube korrekt buchen
    1. Exkurs: Urlaubsbuchungen bei Teilzeitmitarbeitern
  4. Die Fehlzeit Krankheit
  5. Die Fehlzeit Feiertag
  6. Weitere Fehlzeiten und Sonderfälle