In den vorhergehenden Teilen unserer 7-teiligen Serie sind wir schon auf die wichtigsten Fehlzeiten wie Urlaub und Krankheit eingegangen. Dieser 6. Beitrag aus der Reihe gibt einen Einblick, welche Fehlzeiten bei der Dienstplanung noch auf Sie zukommen können. So sind Sie auf alle Fälle vorbereitet und können die richtige Entscheidung treffen, wie Sie mit der jeweiligen Fehlzeit umgehen. Wichtig ist, dass Sie Ihr Team über die Berechnungseinstellungen informieren, damit diese für alle transparent sind.

Was gibt es noch für Fehlzeiten? Wie können diese kategorisiert werden?

Zur Erinnerung: Die Definition von Fehlzeit lautet „Abwesenheit eines Mitarbeiters vom Arbeitsplatz, gemessen in Stunden oder Tagen“.
Man unterscheidet zwischen „bezahlten“ und „unbezahlten“ Fehlzeiten.

Unbezahlte Fehlzeiten sind Freistellungen von der Arbeit ohne Vergütung, zum Beispiel unbezahlter Urlaub oder der freie Tag. Auch die tägliche Kaffee- und Mittagspause ist eine unbezahlte Fehlzeit, denn Pausen werden nicht bezahlt.

Bezahlte Fehlzeiten sind alle Zeiten, in denen die Arbeitnehmer unter Fortzahlung des Gehaltes nicht „produktiv“ arbeiten können und für die ein gesetzlich oder tariflich geregelter Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Bezahlte Fehlzeiten sind zum Beispiel Feiertage, Krankheit und Urlaub. Sie sind der Arbeitszeit gleichzustellen.

Darüber hinaus kann man noch zwischen gesetzlich, betrieblich und persönlich bedingten Fehlzeiten unterscheiden. Diese werden in Folge genauer beschrieben.

Gesetzlich bedingte Fehlzeiten

Gesetzlich/tarifvertraglich bedingte Fehlzeiten sind neben Urlaub (auch Bildungsurlaub, Sonderurlaub oder Zusatzurlaub) zum Beispiel auch Mutterschutz und Elternzeit. In Folge gehen wir kurz auf die Fehlzeit Mutterschutz ein.

Mutterschutz

Das Mutterschutzgesetz gilt grundsätzlich für alle Mitarbeiterinnen, unabhängig von ihrem Status (z. B. Voll- oder Teilzeit). Während der gesetzlichen Mutterschutzfristen und für den Entbindungstag hat Ihre Mitarbeiterin keinen Anspruch auf das normale Arbeitsentgelt, sondern erhält von ihrer Krankenkasse Mutterschaftsgeld.
Auch während Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote entstehen Urlaubsansprüche; eine Kürzung ist nicht zulässig.

Betrieblich bedingte Fehlzeiten

Betrieblich bedingte Fehlzeiten sind unter anderem eine Ausbildung, eine Fortbildung oder eine Qualifizierung sowie Betriebsausflüge oder Betriebsfeste (wie z. B. ein Jubiläum). In Folge erläutern wir kurz die Fehlzeiten Berufsschule und Fortbildung.

Berufsschule

Die Regelung der Berufsschulzeiten ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgehalten. Gemäß § 15 BBiG hat der Ausbildungsbetrieb seine Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Für die Zeit der Freistellung ist die Ausbildungsvergütung fortzuzahlen (§ 19 Abs. 1 Nr.1 BBiG).

Fortbildung

Wie Sie Fortbildungen bewerten, ist von Fall zu Fall zu entscheiden und entsprechend zu vergüten. Die Durchschnittsberechnung mit 1/5 oder 1/6 passt selten. Sie können neben dem Durchschnitt auch 0:00 Stunden oder einen festen Wert für eine Fortbildung vergüten.

Persönlich bedingte Fehlzeiten

Die wichtigste persönlich bedingte Fehlzeit ist die Arbeitsunfähigkeit. Arbeitsunfähigkeit wird zum Beispiel durch eine Krankheit (allgemeine Krankheit, Berufskrankheit), einen Unfall (Betriebsunfall, Haushaltsunfall, Sportunfall) oder eine Kur ausgelöst.

Kur bzw. Rehabilitationsmaßnahme

Eine Kur bzw. Rehabilitationsmaßnahme muss von der Krankenkasse oder einem sonstigen Sozialleistungsträger bewilligt werden. Die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit muss von der Krankenkasse oder einem Arzt bestätigt werden, so dass eine Arbeitsverhinderung bzw. Krankschreibung vorliegt. Für eine Entgeltfortzahlungspflicht (nach § 9 EFZG) muss die Kur in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation durchgeführt werden.

Wichtig: Da die Berechnungseinstellungen zu all diesen Fehlzeiten individuell sehr unterschiedlich ausfallen können, lassen Sie sich zu diesen Themen vom MEP24 Support beraten und sprechen Sie mit Ihren Mitarbeitern. Nur so können Sie transparent und übersichtlich alle Fehlzeiten berechnen und entsprechend in der Anwendung hinterlegen. 

Bleiben Sie dran:

Haben Sie Fragen zu den Einstellungen und Berechnungen in MEP24web? Wir beraten Sie individuell und umfassend.

Wenden Sie sich bitte an unser Support-Team unter support@mep24software.de.

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