Folgen von Arbeitszeitbetrug für Unternehmen und Mitarbeiter
Auch wenn das Thema Arbeitszeitbetrug unangenehm ist, ist es wichtig, sich damit auseinanderzusetzen. Arbeitszeitbetrug kann das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zerstören und zu ernsthaften finanziellen und rechtlichen Problemen führen. Deshalb ist es wichtig, dass sowohl Unternehmen als auch Mitarbeiter sich der Auswirkungen bewusst sind und dafür sorgen, dass Arbeit fair und transparent geregelt wird.
Pflicht des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertrag
Die Pflichten des Arbeitnehmers in Bezug auf die Erfüllung seiner Arbeitszeit ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und gesetzlichen Regelungen. Nach § 611a BGB ist der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine vertraglich festgelegte Arbeitszeit zu erbringen und muss während der Arbeitszeit an seinem Arbeitsplatz oder dem zugewiesenen Arbeitsort verfügbar sein.
Was ist Arbeitszeitbetrug?
Arbeitszeitbetrug bezeichnet das bewusste Vortäuschen oder Fälschen von Arbeitszeiten, um unrechtmäßig eine Vergütung für nicht geleistete Arbeitszeit zu erhalten. Dies kann in unterschiedlicher Form geschehen, etwa durch absichtliche Manipulation von Zeiterfassungssystemen oder durch private Tätigkeiten während der Arbeitszeit. Der Arbeitnehmer verstößt dabei gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten, was arbeitsrechtliche Folgen haben kann.
Unterschiede zwischen Arbeitszeitverstoß, Arbeitszeitmanipulation und Arbeitszeitbetrug
Nicht jeder Verstoß gegen die festgelegte Arbeitszeit stellt automatisch einen Betrug dar. Es gibt verschiedene Abstufungen, die sich durch die jeweilige Absicht und Schwere des Fehlverhaltens unterscheiden.
- Ein Arbeitszeitverstoß liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer sich nicht an die vereinbarten Arbeitszeiten hält, ohne dabei bewusst zu täuschen. Das kann beispielsweise geschehen, wenn jemand aus unterschiedlichen Gründen zu spät zur Arbeit kommt. Solche Verstöße sind grundsätzlich nicht problematisch, so lange sie sich nicht häufen. Schließlich bedeuten sie nicht automatisch, dass eine Betrugsabsicht dahintersteckt.
- Von Arbeitszeitmanipulation spricht man, wenn ein Arbeitnehmer absichtlich falsche Angaben zu seinen Arbeitszeiten macht oder das Zeiterfassungssystem manipuliert. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn jemand zu spät kommt, aber seine Arbeitszeit so einträgt, als sei er pünktlich gewesen.
- Ein Arbeitszeitbetrug liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer vorsätzlich seine Arbeitszeit falsch erfasst oder sich der Arbeit entzieht, um trotz fehlender Leistung eine Vergütung zu erhalten.
Ein Arbeitszeitverstoß ist nicht unbedingt ein Arbeitszeitbetrug, eine Arbeitszeitmanipulation stellt jedoch einen Arbeitszeitbetrug dar, wenn sie vorsätzlich erfolgt, um den Arbeitgeber über die tatsächlich geleistete Arbeitszeit zu täuschen und sich dadurch einen Vorteil zu verschaffen.
Damit eine Täuschung als Betrug gewertet werden kann, muss eine Absicht erkennbar sein und der Arbeitgeber muss dadurch einen (finanziellen) Nachteil erleiden.
Beispiele für Arbeitszeitbetrug
- Ein Mitarbeiter trägt in ein elektronisches Zeiterfassungssystem einen früheren Arbeitsbeginn ein, obwohl er tatsächlich später zur Arbeit erschienen ist.
- Ein Arbeitnehmer bittet einen Kollegen, für ihn die Stechuhr zu bedienen, um eine pünktliche Anwesenheit vorzutäuschen.
- Pausen oder Raucherpausen, die nicht als Pausenzeit erfasst werden.
- Während der Arbeitszeit werden private Erledigungen wie Telefonate oder unerlaubtes Surfen im Internet vorgenommen.
- Ein Arbeitnehmer arbeitet offiziell im Homeoffice, nutzt die Zeit jedoch für Freizeitaktivitäten.
- Der Einsatz von Hardware und Software, wie z.B. „Mouse-Jiggler“, die Präsenz und Arbeitszeit im Homeoffice simulieren.
Konsequenzen von Arbeitszeitbetrug: arbeitsrechtliche Konsequenzen
Arbeitszeitbetrug stellt eine schwerwiegende Pflichtverletzung des Arbeitsvertrags dar und kann folgende Maßnahmen nach sich ziehen:
- Abmahnung
- Wird häufig dann als Reaktion genutzt, wenn ein persönliches Gespräch keine Wirkung zeigt.
- Soll den Arbeitnehmer auf das Fehlverhalten hinweisen und ihm die Möglichkeit zur Besserung geben.
- Grundlage: § 314 BGB (Kündigung aus wichtigem Grund)
- Verhaltensbedingte Kündigung
- Bei wiederholtem Arbeitszeitbetrug trotz Abmahnung möglich.
- Voraussetzung: Es muss eine nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses vorliegen.
- Grundlage: § 1 Abs. 2 KSchG (sozial ungerechtfertigte Kündigung)
- Fristlose Kündigung
- Möglich bei besonders schwerem Arbeitszeitbetrug.
- Keine vorherige Abmahnung nötig, wenn das Vertrauensverhältnis massiv gestört ist.
- Grundlage: § 626 BGB (fristlose Kündigung aus wichtigem Grund)
Rechte des Arbeitnehmers und zulässige Überwachungsmaßnahmen
Arbeitnehmer haben das Recht auf den Schutz ihrer persönlichen Daten. Der Arbeitgeber darf zwar Maßnahmen zur Leistungskontrolle ergreifen, jedoch nicht unbegrenzt und nicht ohne Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Eine heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist beispielsweise unzulässig.
Zulässig sind hingegen Zeiterfassungssysteme, die eine objektive Erfassung der Arbeitszeiten ermöglichen.
Hinweis: In Unternehmen mit Betriebsrat bedarf die Einführung solcher Maßnahmen einer Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
Sonderfall Homeoffice: Besondere Herausforderungen und präventive Maßnahmen
Arbeitszeitbetrug stellt im Homeoffice eine besondere Herausforderung dar, da hier weniger direkte Kontrolle durch den Arbeitgeber besteht. Während im Büro eine einfache Kontrolle schon durch Anwesenheit möglich ist, fehlen im Homeoffice solche Überwachungsmöglichkeiten „von Angesicht zu Angesicht“. Dies kann dazu führen, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit nicht vollständig einhalten oder private Tätigkeiten in die Arbeitszeit integrieren.
Zu den typischen Problemen gehört, dass Arbeitnehmer während der Arbeitszeit private Angelegenheiten erledigen, beispielsweise Einkaufen gehen oder Arbeiten im Haushalt erledigen. Auch das parallele Ausüben eines Nebenjobs während der eigentlichen Arbeitszeit ist eine Form des Arbeitszeitbetrugs. Zudem kann es vorkommen, dass Arbeitnehmer offiziell als „verfügbar“ gelten, tatsächlich aber nicht an ihrem festgelegten Arbeitsort sind.
Um solchen Problemen entgegenzuwirken, kann der Arbeitgeber gewisse präventive Maßnahmen ergreifen. Eine klare Homeoffice-Vereinbarung sollte festlegen, wie die Arbeitszeit zu erfassen ist und welche Erwartungen an die Erreichbarkeit bestehen. Digitale Zeiterfassungssysteme oder regelmäßige virtuelle Meetings können sicherstellen, dass Arbeitnehmer tatsächlich während der vereinbarten Zeiten arbeiten. Zudem können Tätigkeitsberichte oder Projekt-Dokumentationen helfen, eine Nachvollziehbarkeit über die geleistete Arbeit zu gewährleisten.
Wichtig ist jedoch, dass der Arbeitgeber auch im Homeoffice die Datenschutzvorgaben beachtet und keine unverhältnismäßige Überwachung einführt. Eine Balance zwischen Kontrolle und Vertrauen ist entscheidend, um sowohl die Rechte der Arbeitnehmer zu wahren als auch einen potentiellen Arbeitszeitbetrug zu verhindern.
Fazit
Arbeitszeitbetrug ist ein ernstzunehmendes Problem mit persönlichen und arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Arbeitgeber müssen bei Kontrollen die Datenschutzgesetze beachten, während Arbeitnehmer ihre Pflichten ernst nehmen müssen. Besonders im Homeoffice sind klare Regelungen und technische Lösungen entscheidend, um Betrug zu verhindern.
Bleiben Sie dran!
Nutzen Sie unseren MEP24-Support für Unklarheiten oder bei Fragen zu MEP24web. Sie erreichen unser Support-Team unter support@mep24software.de.
Verpassen Sie ab sofort keinen Blog-Beitrag mehr – melden Sie sich jetzt hier für unseren Newsletter an.
Bildmaterial: MEP24 Software GmbH, Canva Pro