Tipps für Ihre Urlaubsplanung

Eine gut durchdachte Urlaubsplanung berücksichtig sowohl die Rechte und Bedürfnisse der Mitarbeiter als auch die Anforderungen im Unternehmen und gewährleistet die Aufrechterhaltung der Geschäftsaktivitäten, ohne dass es zu Engpässen kommt.

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Urlaubsplanung: Nicht nur mit einer Übersicht über die rechtlichen Vorgaben und einem grundlegenden Wissen zur Berechnung von Urlaubsansprüchen, sondern geben Ihnen darüber hinaus noch wertvolle Tipps, wie Sie stressfrei eine reibungslose Urlaubsplanung umsetzen!

Was gilt grundsätzlich in Bezug auf den Urlaubsanspruch Ihrer Mitarbeiter? Das Wichtigste in Kürze

Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf Urlaub. Die rechtliche Grundlage bildet dafür in Deutschland das Bundesurlaubsgesetz, das einen Mindestanspruch von 24 Werktagen (einschließlich Samstag – bei einer 6-Tagewoche) im Jahr festlegt. Der Mindesturlaub beträgt demnach 4 Wochen (4 x 6 Werktage). Hiervon kann zugunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden, so sehen viele Tarifverträge und Einzelarbeitsverträge für Arbeitnehmer günstigere Regelungen vor. Bei der Berechnung des Urlaubs müssen Sie darauf achten, ob der Anspruch auf Basis einer 5-Tagewoche oder 6-Tagewoche besteht. Wie das grundlegend funktioniert, erklären wir in unserem Beitrag „Urlaubsanspruch berechnen“.

Empfehlungen für eine reibungslose Urlaubsplanung

Dass es empfehlenswert ist, so früh wie möglich im Jahr mit der Planung des Urlaubs zu beginnen, ist sicherlich jedem klar. Auch eine offene Kommunikation mit den Mitarbeitern und die Festlegung von Regeln, die für alle nachvollziehbar sind, ist für erfahrene Planer nichts Neues.

Dennoch wollen wir einige Aspekte näher betrachten. Bitten Sie Ihre Mitarbeiter, ihre Urlaubsanträge frühzeitig einzureichen und ermutigen Sie sie dazu, ihre Urlaubswünsche vorher gemeinsam im Team zu besprechen, besonders im Hinblick auf die Ferienzeit oder beliebte Termine wie Ostern, Weihnachten und Brückentage. Achten Sie dabei neben sozialen Gesichtspunkten auch auf eine sinnvolle Vertretungsregelung. Kommunizieren Sie Sperrzeiten wie Inventur oder das Weihnachtsgeschäft, und wenn Sie Betriebsurlaub festlegen, geben Sie die Termine Ihren Mitarbeitern spätestens zu Beginn des Jahres bekannt. Weisen Sie Ihre Mitarbeiter am Jahresanfang schriftlich auf noch vorhandenen Resturlaub hin bzw. im Laufe des Jahres auf noch nicht geplante Urlaubstage. Bedenken Sie dabei, dass es zum Jahresende hin auch für Ihre Planung schwierig werden kann, den Urlaubsabbau noch zu erzwingen. Idealerweise kennen Sie Ihren Bedarf an Mitarbeitern zu bestimmten Zeiten im Jahr, sei es Saison oder Ferienzeit. Wenn nicht, sollten Sie diesen auf jeden Fall ermitteln!

Urlaubsplanung in MEP24web

Mit dem Simulator von MEP24web können Sie bzw. der Planungsverantwortliche im Team die Urlaubsplanung vor der Freigabe durchspielen und vergleichbar machen. So gehören Engpässe oder Überschneidungen der Vergangenheit an. Wie das genau funktioniert, können Sie hier in unserem Anwendertipp „Simulation von Arbeitsplänen in MEP24web“ nachlesen.

Weiterführende Artikel zum Thema Urlaubsanspruch und Berechnung

Möchten Sie sich noch intensiver mit dem Thema Urlaubsberechnung befassen? Dann empfehlen wir Ihnen den Beitrag „Arbeitszeitmodelle und Urlaubsberechnung – Grundlagen (Teil 1 von 2)“, in dem wir Ihnen verschiedene Arbeitszeitmodelle erklären und die Grundlagen zur Berechnung und Buchung von Urlaubsanspruch verständlich zusammenfassen. Im zweiten Teil „Urlaubsberechnung leicht gemacht – Berechnungsbeispiele aus der Praxis (Teil 2 von 2)“ zeigen wir Ihnen anhand einiger Beispiele aus der Praxis verschiedene konkrete Urlaubsbuchungen und deren Auswirkungen auf das Zeitkonto.

Urlaubsmodelle in MEP24web

Damit Sie den Überblick behalten, haben wir Ihnen eine ausführliche Beschreibung der gängigen Berechnungsmöglichkeiten bei Urlaub zusammengestellt. Im Artikel „Urlaubsmodelle in MEP24web“ stellen wir Ihnen alle Modelle für die die Urlaubsberechnung vor, die Ihnen in MEP24 zur Verfügung stehen und erklären die Bedeutung aller Konfigurationsmöglichkeiten.

Bleiben Sie dran!

Nutzen Sie unseren MEP24-Support für Unklarheiten oder bei Fragen zu MEP24web. Sie erreichen unser Support-Team unter support@mep24software.de.

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Quellen:

Bundesurlaubsgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/