Hinterlegen von anteiligen Urlaubstagen in MEP24web

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Sie haben tariflich, unternehmensweit oder im Arbeitsvertrag halbe Urlaubstage vereinbart? Jetzt haben Sie auch in MEP24web die Möglichkeit, halbe bzw. anteilige Urlaubstage einzuplanen und mit dem Urlaubskonto zu verrechnen. Ein gleichwertiger Zeitfaktor wird im Zeitkonto hinzugefügt. Die Eintragung erfolgt mit dem bereits bekannten Bearbeiten von Arbeitsplänen. Alle Zeitgutschriften erfolgen dann vollautomatisch.

So hinterlegen Sie den anteiligen Urlaubstag:

  1. Planung -> Multi-Planer.
  2. Wählen Sie oben die Tages-, Wochen- oder Monatsansicht -> mit der rechten Maustaste in den entsprechenden Tag beim Mitarbeiter klicken, so dass sich das Menü öffnet.
  3. Im sich öffnenden Menü klicken Sie auf „Plan bearbeiten“ -> im Arbeitsplaneditor passen Sie die Arbeitszeiten an und wählen die Tätigkeit „Anteiliger Urlaub“ aus.
  4. Mit „Übernehmen“ wird der anteilige Urlaub gespeichert.

Vom Urlaubskonto wird der halbe Urlaubstag abgezogen.

Die Aktivität „Anteiliger Urlaubstag“ ist bereits standardgemäß mit der Berechnungseinstellung 1/X der Wochenarbeitszeit hinterlegt. Bei Bedarf kann die Berechnungseinstellung geändert werden.

So gehen Sie vor:

  1. Konfiguration -> Stammdaten.
  2. Wählen Sie die „Organisation“ aus und klicken anschließend auf Berechnungseinstellung. (Es öffnet sich ein Fenster.)
  3. Unten auf das Plus-Symbol klicken -> Stichtag eingeben -> Erstellen.
  4. Klicken Sie auf den Reiter „Aktivitäten“.
  5. Links wählen Sie „Anteiliger Urlaubstag“ und rechts können Sie eine neue Berechnung auswählen.
  6. Mit „Übernehmen“ wird die neue Berechnung gespeichert.

Im Multi-Planer hinterlegen Sie die soeben angepasste Tätigkeit.

Video-Tutorial „Halbe Urlaubstage“

Die ausführliche Anleitung dazu finden Sie in unserem YouTube-Tutorial „Halbe Urlaubstage in MEP24web“, hier wird die Vorgehensweise Schritt für Schritt erklärt.

Was es bei anteiligem Urlaub zu beachten gilt

Halbe Urlaubstage und anteilige Urlaube in Stunden sind nicht gesetzeskonform? Das ist korrekt – in Bezug auf den gesetzlichen Mindesturlaub. Lesen Sie alles, was Sie in diesem Zusammenhang beachten müssen, in unserem Blogbeitrag „Exkurs: Halbe Urlaubstage“.

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Bildmaterial: MEP24 Software GmbH