Gesetzeskonforme Arbeitszeiterfassung mit MEP24web

Nach dem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 ist das Thema Arbeitszeiterfassung wieder in aller Munde.

Mit MEP24 sind Sie schon jetzt auf der sicheren Seite: Wir bieten Ihnen eine Einsatzplanung, die eine systematische vertrauensbasierte Zeiterfassung über das Mitarbeiterportal oder die passende Smartphone-App bereits beinhaltet.

Diese Arbeitszeiterfassung entspricht den aktuellen gesetzlichen Aufzeichnungspflichten – mit unserer Komplettlösung können Sie die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter schnell und bequem dokumentieren. Darüber hinaus bieten wir Ihnen mit unserem Zusatzmodul „ZiB - Zeit im Blick“ die minutengenaue Zeiterfassung mit Terminals, Chipkarten und Fingerscannern an. So sind Sie ganz nach Ihren Bedürfnissen auch für zukünftige weitergehende Aufzeichnungspflichten bestens gerüstet. Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung sind wir Ihr Ansprechpartner und unterstützen Sie bei allen Fragen zu diesem Thema.

Arbeitszeiterfassung mit MEP24web

Auch wenn zukünftig die EU-Richtlinie zur Zeiterfassung in der deutschen Gesetzgebung umgesetzt wird, so wird es auch in Zukunft weiterhin unterschiedliche Wege der Arbeitszeiterfassung geben. Ziel sollte in jedem Fall sein, die Bürokratie und den gesamten Aufwand für alle so gering wie möglich zu halten. Mit MEP24web bieten wir Ihnen neben der bereits integrierten Zeiterfassung auf Vertrauensbasis auch die Arbeitszeiterfassung mit speziellen Terminals – das klassische „Stempeln“. Sie müssen für sich entscheiden, womit Sie Ihrer Dokumentationspflicht nachkommen wollen und welche Lösung für Ihr Unternehmen und Ihr Team am besten passt.

Vertrauensbasierte Zeiterfassung

Die korrekte Erfassung von Arbeitszeiten ist untrennbar mit der Einsatzplanung verbunden, da Arbeitszeiterfassung letztendlich bedeutet, die geplanten Zeiten mit den Ist-Zeiten zu vergleichen. Sowohl die Plan-Zeiten als auch die Ist-Zeiten werden von MEP24web automatisch dokumentiert. Denn auch die vertrauensbasierte Zeiterfassung hat klare Regeln und gibt Führungskräften die Möglichkeit, die Zeit-Buchungen Ihrer Mitarbeiter zu kontrollieren und erst dann zu genehmigen. In MEP24web besteht nämlich die Möglichkeit, dass Änderungen manuell von Ihnen oder Ihren Mitarbeitern schnell und einfach vorgenommen werden können.

Beziehen Sie Ihre Mitarbeiter mit ein

Abhängig von den Grundeinstellungen zum Mitarbeiterportal besteht für Mitarbeiter über die Funktion „Zeiten bearbeiten“ die Möglichkeit, die ursprünglich geplanten Arbeitszeiten zu bearbeiten und als erfasste Zeiten zu hinterlegen. Sobald die vom Mitarbeiter geänderte Arbeitszeit durch den planungsverantwortlichen Mitarbeiter oder anhand der Grundeinstellungen direkt als Ist-Zeit übernommen wurde, wird diese auch im Mitarbeiterportal als Ist-Zeit gekennzeichnet und für die Berechnung des Zeitkontos herangezogen. So haben sowohl die Planungsverantwortlichen als auch Ihre Mitarbeiter stets den Vergleich von Plan- und Ist-Zeiten im Blick. Im Zeitkonto können dann einfach und übersichtlich alle eingetragenen Zeiten eingesehen werden.

Wie Sie und Ihr Team das Mitarbeiterportal optimal nutzen können, erfahren Sie hier.

Die Mitarbeiter App – praktisch und bequem

Darüber hinaus bieten wir für die Mitarbeiter eine mobile Lösung für die vertrauensbasierte Zeiterfassung an. Über die App MEP24team können die Mitarbeiter sich mit Ihrem Smartphone in ihr persönliches Mitarbeiterportal einloggen und dort bequem ihre Arbeitszeiten hinterlegen und bearbeiten. Ebenfalls können Sie neben Ihrem Urlaubskonto ihr aktuelles Zeitkonto einsehen.

Wir stellen unseren Kunden zwei kostenlose Apps (MEP24team und MEP24plan) zum Download in den jeweiligen App Stores bereit.

Zeitprotokoll und Zeitkonto

Wenn Sie mit der Lizenz „Istzeiten“ (die Lizenz „Ist-Zeit“ können wir kostenlos für Sie freischalten) oder mit „Zeit im Blick“ arbeiten, steht Ihnen das Zeitprotokoll zur Verfügung. Hier werden von den Mitarbeitern erfassten Arbeitszeiten aufgelistet. Sie haben die Möglichkeit, entweder die durch die Mitarbeiter erfasste Zeit oder die geplante Zeit in das Zeitkonto zu übernehmen. Darüber hinaus stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, mit denen Sie die im Protokoll aufgeführten Zeiten bearbeiten können. Das Zeitprotokoll können Sie auch unter dem Menüpunkt Berichte im Bereich Mitarbeiter ausdrucken.

Über das Zeitkonto erhalten Sie eine Übersicht aller Zeiten. Sie können dieses wöchentlich oder monatlich gruppieren. Eine Übersicht der Vertragszeiten und der geplanten Stunden, sowie über die Ist-Zeit und der daraus resultierenden Differenz, zeigt Ihnen zu jeder Gruppierung die entstandenen Minus- oder Überstunden an.

Elektronische Zeiterfassung mit dem Zusatzmodul „Zeit im Blick“

Die Nutzung von Hardware (z. B. Fingerscanner oder Transponder) zur elektronischen Erfassung von An- und Abwesenheiten ist über das Zusatzmodul „Zeit im Blick“ möglich. Das Modul erleichtert Ihnen die Erfassung, Kontrolle und Berichtigung der Daten. Wir bieten Ihnen für Ihre Anforderungen das richtige Gerät an oder binden, wenn möglich, Ihre vorhandene Hardware ein. Aber auch eine softwarebasierte Erfassung der Arbeitszeiten ist möglich. Das Zusatzmodul erlaubt Ihnen das Ein- und Ausstempeln über einen PC. Hierbei wird das Programm auf einem PC installiert. Ist die Verbindung mit dem Server hergestellt, können Mitarbeiter direkt über den PC stempeln. Die elektronische Zeiterfassung ist mobil, mit Chip oder per Fingerscanner möglich.

Moderne Technik für minutengenaue Zeiterfassung

Die Hardware zur Ergänzung der technischen Zeiterfassung stammt in erster Linie von der Datafox GmbH, die Ihre Terminals in Deutschland entwickelt und herstellt.

Hinweise zur technischen Zeiterfassung

Die elektronische Arbeitszeiterfassung ist in der Regel mit höheren Kosten verbunden. Und auch mit technischer Unterstützung läuft die Zeiterfassung nicht vollautomatisch. Erfahrungsgemäß müssen Sie mit etwa 10% Fehlbuchungen rechnen wie z. B. Chip vergessen oder falsches Ein- oder Ausstempeln. Darüber hinaus müssen vorab Abweichungen zur geplanten Arbeitszeit intern geregelt und besprochen werden, wie z. B.: Wann beginnt Mehrarbeit? Führen 5 Minuten zu spät kommen schon zum Zeitabzug? Benötigt man „Karenzzeiten“? Bei der bequemen Zeiterfassung mittels eines Fingerscanners sind vorab technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, die die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß DSGVO gewährleisten.

Ob nun die vertrauensbasierte oder die elektronische Zeiterfassung, mit MEP24 ist alles möglich. Sie wissen nicht, welche Lösung die richtige für Sie ist? Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten, natürlich auch, falls Sie Bedarf an einer elektronischen Zeiterfassung haben. Hier können Sie sich direkt mit unserem Vertrieb in Verbindung setzen.

Und zu guter Letzt:

Nutzen Sie unseren MEP24-Support für Unklarheiten oder Ihre Fragen zur Zeiterfassung in MEP24web. Sie erreichen unser Support-Team unter support@mep24software.de

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Anmerkung: Dieser Blogbeitrag ersetzt keine Rechtsberatung, für Inhalte wird keine rechtliche Gewährleistung seitens der MEP24 Software GmbH übernommen. Für eine verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsbeistand oder Steuerberater.

Bildnachweis: MEP24 Software GmbH, Datafox GmbH

Quellen:

„Stechuhr-Urteil“ des EuGH (C-55/18):https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=1C0C44CB9FBC877527380B09DE3E9CAA?text=&docid=214043&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=9497259

Vollständige Pressemitteilung zum BAG-Grundsatzurteil (1ABR 22/21): https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/einfuehrung-elektronischer-zeiterfassung-initiativrecht-des-betriebsrats/