Bei Teilzeit-Mitarbeitern soll, so sehen es verschiedene Tarifverträge vor, der Urlaub von Werktagen in Arbeitstage umgerechnet werden. Die Formel lautet:
Urlaubstage Vollzeit / Werktage x tatsächliche Arbeitstage = Urlaub in Arbeitstagen.
Für unser Beispiel sieht die Berechnung folgendermaßen aus, wenn der entsprechende Vollzeit-Mitarbeiter bei einer 6-Tage-Woche 35 Tage tariflichen Urlaub hat:
35 / 6 = 5,833 x 4 = 23,333 Arbeitstage als Urlaub.
Beispiel: Vertrag 25:00 Std. pro Woche. Vereinbarte Arbeitszeiten:
Schon hier wird das Problem der Urlaubsberechnung in Arbeitstagen deutlich: Was bedeuten 23,333 Arbeitstage? Mit 8:00, 5:30, 7:00 oder 4:30 Std.? Und wenn der Mitarbeiter nur jeden 2. Samstag arbeitet? Wie ist dann die Formel für die Umrechnung von Werktagen in Arbeitstagen?
Grundüberlegungen zum Urlaub
1. Es gibt zwei Konten für jeden Mitarbeiter: Das Zeitkonto und das Urlaubskonto.
2. Der Urlaub ist ein „Guthaben“, ein Anspruch, der gesetzlich und tariflich geregelt ist.
3. Der „Wert“ des Urlaubs richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit.
Wenn also der Mitarbeiter eine Woche urlaubt, dann erhält er dafür eine Gutschrift von 25 Stunden. 25 Stunden? Im Urlaubskonto stehen doch nur Urlaubs-Tage? Wenn eine Urlaubswoche mit 6 Urlaubstagen (die im Einzelhandel / in Apotheken gebräuchliche Betrachtung) 25 Std. wert ist, dann hat ein Urlaubstag einen Lohnfortzahlungswert von 4:10 Std. (25 / 6 = 4:10 Std.).
Wenn die Mitarbeiterin Eva zwei Tage Resturlaub hat, dann haben diese Tage einen Wert von 2 x 4:10 Std. = 8:20 Std.
Folgende Urlaubsbuchungen sind denkbar:
I) Urlaub Montag und Dienstag
„Die ziehen mir für meinen freien Dienstag einen Urlaubstag ab!“ Ja, aber es wird auch ein Urlaubstag für Dienstag gutgeschrieben. Anstatt „0:00 Std.“ stehen dann 4:10 Std. im Zeitkonto. So kommt man zu 0:20 Std. plus im Zeitkonto.
II) Urlaub Freitag und Samstag
Es kommt trotz zwei Tagen Urlaub zu einem Minus im Zeitkonto von 3:10 Std. Dies wird mit Überstunden verrechnet oder dient als Zeitreserve.
Egal an welchen Tagen man urlaubt, im Urlaubskonto wird der Urlaubstag abgebucht und im Zeitkonto gutgeschrieben.
Welchen Wert ein Urlaubstag in der Gutschrift auf dem Zeitkonto hat, ist abhängig von der gewählten Berechnungseinstellung. In MEP24web finden Sie alle gängigen Modelle: für Apotheken die Musterwoche nach §4 BRTV, für den Handel das 1/x oder den Wochendurchschnitt, ebenso das Ausfallprinzip, die so genannte Plan=Fehlzeit. Hier wäre ein Urlaubstag mal 8:00 Std. (Montag) oder 4:30 Std. (Samstag) wert.
Wir von MEP24 empfehlen Ihnen, auch bei Teilzeit-Mitarbeitern die Urlaube in Werktagen zu berechnen, weil es 1. einfacher ist und weil 2. exakt das gleiche Ergebnis wie bei der Umrechnung in Arbeitstage erfolgt.
Bleiben Sie dran:
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