Anspruch auf Kinderkrankentage: Das gilt für 2024 und 2025

Neue Regelungen für 2024 und 2025

Die Corona-Sonderregelung zum erhöhten Anspruch auf Kinderkrankentage ist Ende 2023 ausgelaufen. Durch einen Änderungsantrag zum Pflegestudiumstärkungsgesetz wurden mit Wirkung zum 01.01.2024 für die Jahre 2024 und 2025 Änderungen zum Kinderkrankengeld eingeführt.

Somit haben in diesem Zeitraum gesetzlich krankenversicherte Elternteile folgende Ansprüche auf Kinderkrankengeld, wenn es im Haushalt keine weitere Person gibt, die das Kind betreuen könnte:

  • Je Elternteil 15 Arbeitstage pro Kind, Alleinerziehende 30 Arbeitstage.
  • Gesamtzahl der jährlichen Anspruchstage steigt auf 35 Arbeitstage im Jahr, für Alleinerziehende auf 70 Arbeitstage.

Folgende Besonderheiten gilt es außerdem zu beachten:

  • Das Kind muss unter 12 Jahre alt oder behindert und auf Hilfe angewiesen sein.
  • Sind nur ein Elternteil und das Kind gesetzlich versichert, besteht auch nur ein Anspruch für diesen Elternteil.
  • Ist das Kind mit einem Elternteil privat versichert, besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld.
  • Geringfügig entlohnte Beschäftigte haben keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld, da sie nicht krankenversicherungspflichtig sind.

Das Kinderkrankengeld können Eltern bei der Krankenkasse beantragen. Ist das Kind krank, muss eine „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ vom Arzt vorgelegt werden. Neu ist seit 18.12.2023, dass die Regelungen für eine telefonische Krankschreibung auch für die Feststellung der Erkrankung eines Kindes gelten.
Üblicherweise beträgt das Kinderkrankengeld bis zu 90 Prozent des entfallenden Nettolohns.

Die Fehlzeit „Kind krank“ in MEP24web

In MEP24web können Sie die Kinderkrankentage als eigene Fehlzeit anlegen. Wie Sie diese Einstellungen korrekt vornehmen, erklären wir Ihnen in unserem Artikel „Kinderkrankentage in MEP24web eintragen“: https://mep24software.de/kinderkrankentage-eintragen/

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Quellen:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/das-aendert-sich-2024-in-gesundheit-und-pflege-pm-15-12-23.html

Änderungsantrag zum Pflegestudiumstärkungsgesetz: https://dserver.bundestag.de/btd/20/089/2008901.pdf

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html

https://www.krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/kinderkrankenschein