Zeitgutschriften für Feiertage
Ein Dauerthema bei Rückfragen in unserem Support ist die Berechnung, also die Zeitwertgutschrift, bei den Fehlzeiten Feiertage, Urlaub und Krankheit. Nun hat man sich in den meisten Betrieben darauf geeinigt, dass eine Urlaubswoche 6 Urlaubstage hat, dass 30 Urlaubstage = 5 Urlaubswochen sind. Bei Feiertagen gibt es unterschiedliche Ansätze:
a) Feiertage immer „gleich“ bewerten nach der Durchschnitts-Methode mit 1/6.
Bedeutet: Jeder Mitarbeiter erhält unabhängig von der geplanten Arbeitszeit (am Feiertag) eine Gutschrift von 1/6 seiner Vertragszeit.
b) Feiertage nach der Planzeit=Fehlzeit-Methode berechnen: Der Mitarbeiter erhält die Zeitgutschrift für Feiertage, die seiner geplanten Arbeitszeit entsprechen würde.
Folgendes Beispiel aus der MEP24-Praxis zeigt Ihnen die Berechnung von Urlaub in einer Woche mit Feiertag, wenn für Urlaub 1/6 und für Feiertag Planzeit=Fehlzeit gilt.
Situation: Teilzeit, vertraglich vereinbart sind 30 Std. pro Woche. Plan: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag und Samstag je 6 Std. = 30 Std. pro Woche. Donnerstag ist frei.
Berechnungseinstellung: Urlaub nach 1/6, eine Urlaubswoche hat also 6 Urlaubstage. Feiertage nach der Planzeit=Fehlzeit-Methode.
Vertrag: 30 Std./Woche
Urlaubsantrag: Woche ohne Feiertag
Vom Urlaubskonto werden 6 Urlaubstage abgebucht und im Zeitkonto gutgeschrieben. Die Urlaubswoche hat den „Wert“ der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit = 30 Std. Vor dem Urlaub waren 10 und nach dem Urlaub immer noch 10 Überstunden im Zeitkonto.
Urlaubsantrag: Woche mit Feiertag
Vom Urlaubskonto werden nur 5 Urlaubstage abgezogen und mit 5×5 Std. = 25 Std. im Zeitkonto gutgeschrieben. Der Mitarbeiter hat „minus 5 Std.“ in seinem Zeitkonto, weil der Donnerstag der freie Tag wäre und deshalb für die Feiertagsberechnung keine Rolle spielt.
Anders sähe es aus, wenn der freie Tag nicht Donnerstag sondern Dienstag wäre
Vom Urlaubskonto werden 5 Urlaubstage abgezogen und mit 5×5 Std. = 25 Std. im Zeitkonto gutgeschrieben. Der Feiertag am Donnerstag wird mit den geplanten 6:00 Std. gutgeschrieben. Der Mitarbeiter hat „plus 1 Std.“ in seinem Zeitkonto, weil der Feiertag am Donnerstag mit 6:00 Std. gutgeschrieben wird.
Fazit
Kein Mitarbeiter beschwert sich, wenn durch die Feiertagsberechnung Plus-Stunden entstehen. Planzeit=Fehlzeit bedeutet dann aber auch, dass der freie Tag auf einen Feiertag fallen könnte und deshalb nur mit „0“ Std. bewertet wird.
Wenn Sie eine gemischte Einstellung haben – 1/6 für Urlaube, Planzeit=Fehlzeit für Feiertage, dann empfehlen wir Ihnen dringend Ihren Mitarbeitern anhand solcher Beispiele zu erklären, zu welchen Konsequenzen dies führen kann. Wenn Sie 1/6 für Urlaube und für Feiertage gleichermaßen verwenden, dann tauchen derartige Problemstellungen kaum auf: Die Urlaubswoche mit Feiertag hat dann 5 Urlaubstage und 1 Feiertag und das Zeitkonto ist vor und nach dem Urlaub gleich.
Bleiben Sie dran:
Haben Sie Fragen zu den Einstellungen und Berechnungen in MEP24web? Wir beraten Sie individuell und umfassend. Wenden Sie sich bitte an unser Support-Team unter support@mep24software.de.
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Tabellen: MEP24 Software GmbH