Jahresarbeitszeitkonto (BRTV § 4) und Musterwoche (ADA/ADEXA)

Was ist ein Jahresarbeitszeitkonto?

Jahresarbeitszeitkonto nach § 4 Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter (BRTV): Abweichend von der im BRTV vereinbarten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (40 Stunden) kann einvernehmlich eine flexible wöchentliche Arbeitszeit von 29 bis 48 Stunden vereinbart werden. Mit Teilzeitmitarbeitern kann eine wöchentliche Arbeitszeit von 75 bis 130 % ihrer vertraglichen Arbeitszeit vereinbart werden. Das Gehalt orientiert sich an der vertraglich festgelegten wöchentlichen Arbeitszeit, diese wird aber nicht in jeder Woche in voller Höhe abgerufen und geleistet. Der Ausgleichszeitraum sollte jedoch dem Kalenderjahr entsprechen, bzw. innerhalb der ersten drei Monate des Folgejahres erfolgen. Dieses flexible Modell bietet den Vorteil, dass zu saisonbedingten Stoßzeiten wie zum Beispiel Weihnachten, oder auch während der Ferienzeiten, der Mehrbedarf flexibel abgefedert werden kann.

Das Modell der Fehlzeitberechnung mit einer Musterwoche (ADEXA/ADA)

Für Apotheken gibt es eine besondere Methode zur Berechnung von Arbeits- und Fehlzeiten. Hier haben der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und die Gewerkschaft ADEXA als Basis für alle Fehlzeiten eine Musterwoche erarbeitet.

Beispiel: Vertrag mit 40 Stunden pro Woche, Musterwoche nach dem Modell von ADEXA/ADA:

Alle Stunden = Soll-Stunden; Summe Stunden: 40 Stunden, Saldo: 0 Stunden

Flexibles Jahresarbeitszeitkonto

Schritt 1: Musterwoche

Der Mitarbeiter hat eine vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit. Als Grundlage für weitere Berechnungen wird eine „Musterwoche“ vereinbart, deren wöchentliche Soll-Stunden exakt dem Arbeitsvertrag entsprechen.

Schritt 2: „Jahresarbeitszeitkonto“

Der Mitarbeiter kann nun einen flexiblen wöchentlichen Plan erhalten, der bei Vollzeit (40 Stunden) zwischen 29 und 48 Wochenstunden schwankt. Für Teilzeit gilt eine Schwankung von 75–130% der Vertragsarbeitszeit.

Gutschriften bei den Fehlzeiten Feiertag, Krankheit und Urlaub

Bei Fehlzeiten – Feiertag, Krankheit oder Urlaub –  wird nun auf die in der Musterwoche vereinbarte Arbeitszeit zurückgegriffen. Dabei ist es unerheblich, wie der Mitarbeiter geplant war, bei der Gutschrift der Arbeitszeit wird die Anzahl an Stunden gewährt, die in der Musterwoche festgelegt ist. Wenn die Apotheke z.B. ohne feste Arbeitszeit / ohne Rollierung arbeitet, dann gilt für Fehlzeiten ebenfalls die vereinbarte Arbeitszeit.

Beispiel Musterwoche: Bei einem Feiertag am Donnerstag werden 7 Std. gutgeschrieben. Bei krank am Samstag werden 4 Std. gutgeschrieben. Bei Urlaub am Mittwoch bleibt die Zeitgutschrift bei 8 Std. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, eine Musterwoche zu vereinbaren, in der die Arbeitszeit gleichmäßig auf alle Arbeitstage verteilt ist.

Vorgehensweise in MEP24web

Konfiguration -> Stammdaten, „Mitarbeiter“ aufrufen und „Arbeitsvertrag bearbeiten“ -> neuer Stichtag, ab wann soll diese Einstellung hinterlegt werden -> „Regelmäßige Arbeitszeit“ anklicken und die vertragliche Arbeitszeit auf die Woche verteilen. Konfiguration -> Stammdaten -> Ebene der „Organisation“ auswählen (wenn die Einstellung für alle gilt, oder Abteilung / Mitarbeiter auswählen, wenn die Einstellung nur für bestimmte Mitarbeiter gültig ist) -> „Einstellungen“ -> „neuer Stichtag“ (kann auch rückwirkend der 1.1. eines beliebigen Jahres sein – hierzu benötigen Sie Administratorrechte) -> Datum wählen -> zweiter Reiter „Aktivitäten“ -> nacheinander die Aktivitäten „Feiertag“, „Krankheit“ und „Urlaub“ auswählen und rechts die Berechnungseinstellung jeweils auf „Regelmäßige Arbeitszeit“ ändern.
Mit diesen Schritten ist nun sichergestellt, dass bei Fehlzeiten auf die Eintragungen der „Regelmäßigen Arbeitszeit“ zurückgegriffen wird. Im Planer ändert sich nichts: Es gelten nach wie vor die hinterlegten Rollierungen oder Sie planen die Mitarbeiter manuell ein.
Tipp: Wenn Sie im Planer mit der Maus auf „Diff“ gehen, dann sehen Sie, mit welcher Differenz der Mitarbeiter in dieser Woche eingeplant wird.

Haben Sie noch Fragen?

Nutzen Sie unseren MEP24-Support für Unklarheiten oder bei Fragen zum Jahresarbeitszeitkonto oder zur Fehlzeitberechnung in MEP24web. Sie erreichen unser Support-Team unter support@mep24software.de.

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Anmerkung: Dieser Blogbeitrag ersetzt keine Rechtsberatung, für Inhalte wird keine rechtliche Gewährleistung seitens der MEP24 Software GmbH übernommen. Für eine verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsbeistand oder Steuerberater.

Bildmaterial und Tabellen: MEP24 Software GmbH

Quellen:

Kommentierung der ADEXA und des ADA:https://www.adexa-online.de/aktuelles/detailansicht/news/jahresarbeitszeitkonto-im-bundesrahmentarifvertrag-ueberarbeitete-kommentierung-von-ada-und-adexa/

ADEXA BRTV, 01.01.2020:https://www.adexa-online.de/fileadmin/media/pdf/Tarifvertraege/ADEXA_BRTV_ab_01.01.2020_Web.pdf

„Mitarbeitereinsatzplanung in der Apotheke“, Karl Adolf Gerstenecker, Govi/Avoxa, 2017

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