Digitale AU-Bescheinigung ab Januar 2023: Was ändert sich für Arbeitgeber – und was nicht?

Schon seit 2022 wird die eAU von Arztpraxen digital an die Krankenkassen übermittelt, eine Papierbescheinigung erhielten Patienten nur noch für Ihre eigenen Unterlagen und für ihren Arbeitgeber.

Seit dem 01.01.2023 ist der digitale Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Arbeitgeber verpflichtend geworden. Alle Unternehmen, die sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen, müssen nun aktiv die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bei der jeweiligen Krankenkasse abfragen. Diese Abfrage darf nur über eine gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung erfolgen. (Weitere Informationen zum "Datenaustausch eAU" stellt der GKV-Spitzenverband zur Verfügung.)

Was bedeutet das für Ihre Mitarbeiter?

Gemäß § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes sind Arbeitnehmer verpflichtet, ihrem Arbeitgeber "unverzüglich" mitzuteilen, dass und wie lange sie voraussichtlich krank sind. Wird ein Arbeitnehmer krankgeschrieben, erhält er in der Regel vom Arzt keine Papierbescheinigung mehr für den Arbeitgeber. Die Verpflichtung, den Arbeitgeber umgehend zu informieren, besteht jedoch weiterhin.

Welche Ausnahmen gibt es?

Die eAU wird von Vertragsärzten für gesetzlich Krankenversicherte ausgestellt. Für privat Krankenversicherte erfolgt keine digitale Übermittlung. Ebenso können keine Bescheinigungen von Privatärzten oder Ärzten im Ausland abgerufen werden. Auch Bescheinigungen bei Krankheit eines Kindes, Beschäftigungsverbote und für Wiedereingliederungsmaßnahmen werden nach dem 01. Januar 2023 weiterhin in Papierform vorgelegt.

Die eAU und MEP24web

Derzeit planen wir keine Anpassung von MEP24web zum Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Dies liegt an der Beschaffenheit der Software und der Handhabung der eAU.
So ist MEP24web eine Software zur Einsatzplanung, in der in der Regel Arbeitsunfähigkeiten unmittelbar nach Bekanntwerden im Multiplaner hinterlegt werden. Trotz direkter Übermittlung vom Arzt an die Krankenkasse ist das Abrufen der eAU bei der Krankenkasse für Arbeitgeber jedoch frühestens nach 24 Stunden möglich, eine Übermittlung der Bestätigung kann mehrere Tage dauern. Darüber hinaus ist das Zertifizierungsverfahren für Unternehmen, die diese Daten bei den Krankenkassen abrufen wollen, nicht für jeden Softwareanbieter gleichermaßen möglich.

Dennoch verfolgen wir das Thema weiterhin und prüfen zum Beispiel die Möglichkeit, die Daten der eAU anderweitig in die Software zu integrieren, beispielsweise über Schnittstellen zu unseren Partnern. Auch eine spätere direkte Schnittstelle zu den Krankenkassen ist nicht komplett ausgeschlossen.

Bleiben Sie dran:

Wir unterstützen unsere Kunden mit unserer langjährigen Erfahrung zur Einsatzplanung. Bei Fragen wenden Sie sich an unser Support-Team untersupport@mep24software.de.

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.Anmerkung: Dieser Blogbeitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Für Inhalte wird keine rechtliche Gewährleistung seitens der MEP24 Software GmbH übernommen. Für eine verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsbeistand oder Steuerberater.

Quellen:

§ 5 EntgFG: https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html

Weitere Informationen zum "Datenaustausch eAU" finden Sie auf dieser Seite des GKV-Spitzenverbandes: https://www.gkv-datenaustausch.de/arbeitgeber/eau/eau.jsp