Sonderfälle Heiliger Abend und Silvester

Arbeitszeit am Heiligen Abend und an Silvester

Wenn Heiliger Abend oder Silvester auf einen Werktag fallen, schließen die meisten Betriebe an diesen Tagen um 13 oder 14 Uhr. Sie haben zum Beispiel drei Mitarbeiter mit unterschiedlichen Arbeitszeiten an diesen Tagen:

  • Andrea: 8–13 Uhr (5 Stunden), keine Pause
  • Beate: 9–17 Uhr (8 Stunden), 1 Stunde Mittagspause von 12–13 Uhr
  • Christa: 14–19 Uhr (5 Stunden), keine Pause

Die Regelung, die in den meisten Betrieben angewendet wird

Heiliger Abend und Silvester sind Arbeitstage mit verkürzter Ladenöffnung und somit reduzierter Arbeitszeit. Die drei Mitarbeiter aus dem Beispiel erhalten folgende Arbeitszeit:

  • Andrea: 8–13 Uhr (5 Stunden), es ändert sich nichts, es ist ein normaler Arbeitstag.
  • Beate: Sie arbeitet verkürzt von 9–13 Uhr (also 4 Stunden), ohne Pause.
  • Christa: Sie bleibt zuhause und hat an diesem Tag keine Arbeitszeit.

Für Beate und Christa haben diese Tage Auswirkungen auf das Zeitkonto, weil beide Mitarbeiterinnen weniger oder gar nicht an diesen Tagen arbeiten. Einige Mitarbeiter sind nicht damit einverstanden, dass die Arbeitszeit am Heiligen Abend und an Silvester gekürzt wird. „Dann komme ich ja wegen Heiligabend ins Minus“, heißt es. Sie haben zwei Möglichkeiten, wenn Sie sich gegen die oben beschriebene Vorgehensweise entscheiden:

  1. Sie lassen die Mitarbeiter, die am Heiligen Abend und an Silvester nicht um 13 Uhr gehen wollen, arbeiten. Sie erledigen vom Arbeitsvertrag gedeckte Tätigkeiten „ohne Kundenkontakt“.
  1. Sie verschenken die Arbeitszeit nach 13 Uhr. „Wir lassen den Plan für den Heiligen Abend und Silvester wie an jedem anderen Arbeitstag stehen und schließen um 13 Uhr“. Sie schenken damit Beate 4 Stunden (von 13–17 Uhr) und Christa 5 Stunden (von 14–19 Uhr). Kein Geschenk erhält Andrea, die aber bald vorschlagen wird: „An Silvester möchte ich auch von 14–19 Uhr eingeteilt werden, ohne bei der Arbeit anwesend zu sein!“

Sofern es in Ihrer Mitarbeitereinsatzplanung möglich ist, empfiehlt es sich, die Mitarbeiter wechselweise so einzuplanen, dass jeder einmal in den Genuss der geschenkten Stunden kommt, also beispielsweise die eine Teilzeitkraft an Heilig Abend, die andere an Silvester. So fühlen sich alle gerecht behandelt und Sie vermeiden Unzufriedenheit oder Missstimmung unter Ihren Mitarbeitern.

Anmerkung: Der Arbeitgeber befindet sich rechtlich im Annahmeverzug, wenn er den Betrieb um 13 Uhr schließt und die Mitarbeiter nicht entsprechend ihrer üblichen Arbeitszeit eingesetzt werden können. Wenn der Betrieb ohne Inventurarbeiten oder dergleichen geschlossen wird, haben die Mitarbeiter Anspruch darauf, dass ihnen die vereinbarten Stunden gutgeschrieben werden.

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