In unserem letzten Blog-Beitrag „Arbeitszeit oder Pause?“ hatten wir Ihnen eine Übersicht darüber gegeben, welche Tätigkeiten zur bezahlten Arbeitszeit gehören und welche nicht. Der folgende Beitrag geht noch einmal im Detail auf den gesetzlichen Anspruch von Arbeitnehmern auf regelmäßige Arbeitspausen ein und gibt Ihnen auf dieser Basis hilfreiche Tipps, wie Pausenzeiten zu organisieren sind.
Wie ist der gesetzliche Anspruch auf Pausenzeiten geregelt?
Im Arbeitszeitgesetz (ArbGG) §4 sind die Ruhepausen wie folgt festgelegt: Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs und bis zu neun Stunden muss eine Pause von mindestens 30 Minuten, bei mehr als neun Stunden von mindestens 45 Minuten eingeräumt werden. Dabei können die Pausen in Zeitabschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als 6 Stunden ohne Pause dürfen Arbeitnehmer nicht arbeiten. In Tarifverträgen können abweichende Regelungen getroffen werden, sofern diese die gesetzlichen Mindestzeiten nicht unterschreiten (ArbZG §7). Für Minderjährige sieht das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) längere Pausenzeiten vor. Diese sind in §11 JArbSchG geregelt: Bei einer Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden stehen ihnen 30 Minuten Ruhepause zu, 60 Minuten sind es bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden. Das Arbeitszeitgesetz soll die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer gewährleisten. Daher ist es nicht zulässig, zur Verkürzung der Arbeitszeit die Pausenzeiten an den Anfang oder das Ende der regulären Arbeitszeit zu legen, da die Ruhepausen der Erholung dienen sollen.
Was unterscheidet Ruhezeit von Pausenzeiten?
Bei Ihrer Dienstplanung müssen Sie in jedem Fall beachten, dass Ihren Mitarbeitern nach Ende der Arbeitszeit eine sogenannte ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden gewährt werden muss, bevor sie mit der nächsten Schicht beginnen können (ArbZG §5).
Wie sind die Pausen zu organisieren?
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber vorschreiben, wann oder in welchem Zeitrahmen die Mitarbeiter ihre Pausen nehmen, so lange er die gesetzlichen Vorgaben beachtet. Dies ist vor allem dort wichtig, wo die Arbeitsabläufe unmittelbar betroffen sind. Flexiblere Vereinbarungen können zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern jederzeit unter Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes getroffen werden.
Kurzpausen und Arbeitsunterbrechungen
Dass Mitarbeiter für natürlich Bedürfnisse wie den Toilettengang oder Trinken ihre Arbeit unterbrechen dürfen, ist allgemein unstrittig. Empfehlenswert ist es darüber hinaus, wenn Sie Ihren Mitarbeitern Kurzpausen zur Arbeitsunterbrechung erlauben, z.B. für kurze Dehnübungen bei andauernder Arbeit am Schreibtisch oder Bildschirmarbeitsplatz. Besteht am Arbeitsplatz ein Rauchverbot, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, Raucherpausen in der bezahlten Arbeitszeit zu dulden.
Unser Tipp: Legen Sie eindeutige Regeln für diese Kurzpausen fest und kommunizieren Sie diese gegenüber Ihren Mitarbeitern. So vermeiden Sie Missverständnisse. Wenn Sie mehr darüber lesen wollen, was zur bezahlten Arbeitszeit gehört und was zur unbezahlten Pausenzeit, lesen Sie unseren Artikel „Arbeitszeit oder Pause?“.
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Bildnachweis: Foto von KamranAydinov - de.freepik.com
Quellen:
Arbeitszeitgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/
Jugendarbeitsschutzgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/