Prinzipiell gilt: Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen müssen ihre geringfügig Beschäftigen bei der Minijob-Zentrale anmelden und monatliche Abgaben zahlen. Dies gilt sowohl für kurzfristige Beschäftigungen als auch für die sogenannten Minijobber. Ob die Voraussetzungen für einen Minijob vorliegen, sind in den Geringfügigkeitsrichtlinien festgelegt.
Verdienstgrenze und Mindestlohn steigen ab dem 1. Januar 2024
Bisher lag die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte bei 520 € pro Monat. Zum 01. Januar 2024 wurde der Mindestlohn angehoben auf 12,41 Euro im Monat und damit auch die Verdienstgrenze auf 538 € pro Monat (6.456 Euro im Jahr) erhöht. Somit dürfen Minijobber, die den gesetzlichen Mindestlohn erhalten, pro Monat maximal 43,33 Stunden beschäftigt werden.
Seit 2022 steigt die Verdienstgrenze dynamisch mit jeder Erhöhung des Mindestlohnes. Hierbei wird die Verdienstgrenze immer an eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden bei Mindestlohn angepasst.
Arbeitszeitkonto für Minijobber
Auch für Minijobber kann ein Arbeitszeitkonto geführt werden. Die Voraussetzungen dafür sind, dass der Minijobber monatlich ein festes Arbeitsentgelt erhält und die Abgaben auf Basis dieses Verdienstes berechnet werden.
Ein Arbeitszeitkonto hilft nicht nur dabei, die Arbeitszeit flexibel zu planen und eine Übersicht über die erbrachten Stunden zu behalten, sondern es ermöglicht auch für Arbeitgeber und Minijobber, die Verdienstgrenze jederzeit im Blick zu haben.
Ein Zeitguthaben wird aufgebaut, wenn ein Minijobber im einem Monat mehr als die vereinbarte Stundenzahl leistet. Dieses Zeitguthaben muss entweder innerhalb von 12 Monaten wieder abgebaut oder ausgezahlt werden. Bei einer Auszahlung muss die jährliche Verdienstgrenze beachtet werden.
Wie wirkt sich der Mindestlohn auf das Zeitguthaben aus?
Minijobber mit Mindestlohn dürfen maximal 50 Prozent mehr Arbeitsstunden erbringen als vereinbart. Diese Stunden werden dem Arbeitskonto als Zeitguthaben gutgeschrieben. Dieses Guthaben muss innerhalb von 12 Monaten ausgeglichen oder in Höhe des Mindestlohns ausbezahlt werden.
Minijobber, die mehr als den Mindestlohn verdienen, können ihre Arbeitsstunden auch um mehr als 50 Prozent überschreiten. Üblicherweise werden diese Stunden als Zeitguthaben gutgeschrieben und wieder abgebaut, indem der Minijobber in einem anderen Monat weniger Stunden arbeitet.
Arbeitszeiterfassung für Minijobber
Mit den vielfältigen Funktionen unseren Plattformen MEP24web und mina.works können Sie gesetzeskonform die Arbeitszeiten Ihrer Minijobber erfassen und über ein eigenes Arbeitszeitkonto jederzeit im Blick behalten.
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Sie erreichen unser Support-Team unter support@mep24software.de.
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Quellen:
Minijob-Zentrale: https://www.minijob-zentrale.de/
Download Geringfügigkeitsrichtlinien 2023:
https://www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Rundschreiben/Geringf%C3%BCgigkeitsrichtlinien-2023.html?nn=4f6ea982-f627-43a9-8410-6bda7b9289ce