Zum 1. Juli 2024 ist ein neuer Gehaltstarifvertrag für Apothekenangestellte in Kraft getreten. Die folgenden Änderungen wurden von Adexa und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheker (ADA) vereinbart und gelten für alle Kammerbezirke außer Nordrhein und Sachsen. Ab dem 1. August gilt auch ein neuer Bundesrahmentarifvertrag (BRTV).
Die wichtigsten Änderungen:
1. Verkürzte Arbeitszeit:
- Die Wochenarbeitszeit wird von 40 Stunden auf 39 Stunden reduziert.
2. Erhöhter Urlaubsanspruch:
- Der Urlaubsanspruch steigt von 34 auf 35 Tage pro Jahr. (Der erhöhte Urlaubsanspruch gilt bereits für 2024.)
- Mitarbeitende mit mehr als vierjähriger Betriebszugehörigkeit erhalten einen zusätzlichen freien Tag.
Anspruchsberechtigung:
- Anspruch auf die Tariferhöhungen haben Apothekenangestellte, die Mitglied der Adexa sind, und deren Arbeitgeber Mitglied im ADA sind.
- Auch Nicht-Mitglieder können Anspruch auf die Tariferhöhung haben, wenn der Gehaltstarifvertrag im Arbeitsvertrag vereinbart ist.
- Keine Ansprüche bestehen, wenn eine feste Gehaltssumme oder „der Tarifvertrag in der aktuell geltenden Fassung“ im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Weitere Details zu den Tarifvereinbarungen finden Sie hier. Zusätzlich hat die Adexa auf Ihrer Homepage die wichtigsten FAQs zusammengefasst.
Anleitung zur Anpassung in MEP24web
Um sicherzustellen, dass Ihre PTAs von den neuen tariflichen Regelungen profitieren, müssen Sie einige Anpassungen in MEP24web vornehmen. Die folgenden Schritte erläutern, wie Sie die wöchentliche Arbeitszeit und den Urlaubsanspruch in MEP24web anpassen und die Rollierung der Mitarbeiter aktualisieren.
Die wöchentliche Arbeitszeit passen Sie über den Arbeitsvertrag an:
- Gehen Sie zu Konfiguration -> Stammdaten -> Mitarbeiterebene.
- Klicken Sie rechts auf „Arbeitsvertrag bearbeiten“.
- Im sich öffnenden Fenster klicken Sie links unten auf den blauen Plus-Button, wählen Sie das Datum -> Erstellen.
- Tragen Sie bei „Wöchentliche Arbeitszeit“ 39 h ein -> Übernehmen.
Weitere Informationen zur Bearbeitung des Arbeitsvertrags finden Sie hier.
Urlaubsanspruch anpassen
Verwalten Sie den Urlaubsanspruch über den Arbeitsvertrag, so ändern Sie diesen wie folgt:
- Gehen Sie zu Konfiguration -> Stammdaten -> Mitarbeiterebene.
- Klicken Sie rechts auf „Arbeitsvertrag bearbeiten“.
- Im sich öffnenden Fenster klicken Sie links auf das soeben erstellte Datum.
- Bei „Urlaubsanspruch im 1. Jahr mit Beginn Stichtag“ den neuen Anspruch hinterlegen -> „Urlaub umrechnen“ mit „Umrechnen“ beantworten, wenn der Urlaubsanspruch anteilig berechnet werden soll -> Urlaubsanspruch in allen Folgejahren hinterlegen -> Übernehmen.
Verwalten Sie den Urlaubsanspruch über das Urlaubskonto, so ändern Sie diesen wie folgt:
- Gehen Sie zu Konfiguration -> Stammdaten -> Mitarbeiterebene.
- Klicken Sie rechts auf „Urlaubskonto“.
- In der Jahreszeile 2024 Anspruch verwalten wählen -> hinterlegen Sie den Anspruch für das komplette Kalenderjahr und belassen Sie „Anteilig“ auf „Ja“ -> Übernehmen. Der Urlaub wird für alle Folgejahre automatisch erhöht.
Weitere Informationen zur Verwaltung des Urlaubsanspruchs finden Sie hier.
Rollierung der Mitarbeiter anpassen
Evtl. müssen Sie auch die Rollierung der Mitarbeiter anpassen.
Rollierung erstellen/bearbeiten
So erstellen Sie eine neue Rollierung:
- Gehen Sie zu Konfiguration -> Stammdaten -> Mitarbeiter auswählen -> Rollierungen bearbeiten.
- Neue Rollierung anlegen, mit Klick auf den blauen Plus-Button unten links -> Startdatum festlegen -> Erstellen -> links das Datum anklicken -> Arbeitspläne
- Arbeitspläne mit der gedrückten Maus rüber ziehen und in die entsprechenden Tage fallen lassen oder Tag/Tage mit der Maus markieren und mit der Tastatur das Arbeitsplankürzel eingeben und mit Enter bestätigen -> Übernehmen.
Weitere Informationen zum Erstellen einer Rollierung finden Sie hier.
Rollierung kopieren
Wenn Sie eine bestehende Rollierung kopieren, beginnt die Woche 1 aus der vorherigen Rollierung zum neu angelegten Stichtag.
Um die Rollierung an die entsprechende Kalenderwoche anzupassen, haben Sie zwei Möglichkeiten:
Sie lassen die Rollierung genau zum Rhythmus der vorherigen Rollierung beginnen. (Wenn die Rollierung z. B. mit der KW 3 endet, setzen Sie den Stichtag der neuen Rollierung auf die KW4.)
Oder Sie kopieren die Rollierung zu einem neuen Stichtag und speichern die Daten über „Rollierungen speichern und Daten aktualisieren“ (Feld zwischen der geöffneten Rollierung und dem Feld der Arbeitspläne). Nun wird Ihnen zusätzlich zur 1. Woche auch die Kalenderwoche angezeigt. Öffnen Sie nun die vorherige Rollierung, um die neue Rollierung dem alten Rhythmus anzupassen. Sie können die gewünschte Woche vorne mit gedrückter Maustaste nach oben oder unten verschieben.
So kopieren Sie eine bestehende Rollierung:
- Gehen Sie zu Konfiguration -> Stammdaten -> Mitarbeiterin anwählen -> Rollierungen bearbeiten.
- Klicken Sie auf das Plus-Symbol der gewünschten Rollierung, rechts neben dem Datum -> unten links auf das Kopieren-Symbol klicken und das „Startdatum“ und „Rollierung“ festlegen -> Kopieren.
- Links auf das Datum der Rollierung klicken -> Rechtsklick auf den entsprechenden Tag -> Arbeitspläne mit der gedrückten Maus rüber ziehen und in die entsprechenden Tage fallen lassen oder Tag/Tage mit der Maus markieren und mit der Tastatur das Arbeitsplankürzel eingeben und mit Enter bestätigen -> „Übernehmen“.
- Ist eine Verschiebung der Rollierungswochen erforderlich, können Sie die gewünschte Woche vorne mit gedrückter Maustaste nach oben oder unten verschieben -> Mit „Übernehmen“ die Rollierung speichern.
So führen Sie die Anpassung in einer bestehenden Rollierung durch:
- Gehen Sie zu Konfiguration -> Stammdaten -> Mitarbeiterin anwählen -> Rollierungen bearbeiten.
- Links das Datum der gewünschten Rollierung anklicken -> Rechtsklick auf den entsprechenden Tag -> Bearbeiten -> Einsatzort anpassen -> Auf „Übernehmen“ klicken -> Mit „Übernehmen“ die Rollierung speichern.
Weitere Informationen zum Kopieren einer Rollierung finden Sie hier.
Wichtig
Wählen Sie immer einen neuen Stichtag, um Auswirkungen auf die Vergangenheit der Zeitkonten der Mitarbeiter zu vermeiden.
Bleiben Sie dran:
Sie haben noch Fragen zur Einsatzplanung oder zu Einstellungen in MEP24web? Dann wenden Sie sich an unser Support-Team unter support@mep24software.de.
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Bildnachweis: MEP24 Software GmbH, Freepik.com Premium
Quelle:
PTA heute: https://www.ptaheute.de/aktuelles/2024/07/16/gehaltstarifvertrag-so-viel-verdienen-pta-ab-sofort