Arbeitszeiten an Feiertagen korrekt eintragen

Kaum werden die Tage wieder länger, steht Ostern vor der Tür, und was gibt es Schöneres, als das lange Wochenende mit Familie und Freunden zu verbringen und die ersten Frühlingstage zu genießen? Aber gerade Apotheken, Praxen und Kliniken haben auch an den Feiertagen geöffnet. Für alle Mitarbeiter, die an einem Feiertag arbeiten, müssen Sie auch entsprechend für einen Feiertag Arbeitszeiten und Zuschläge hinterlegen können. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, wie Sie das in MEP24web in wenigen Schritten umsetzen.

Anleitung: So tragen Sie einen Arbeitsplan am Feiertag ein

Multiplaner -> Monats-, Wochen- oder Tagesplaner auswählen: Um an einem Feiertag eine Arbeitszeit einzutragen, können Sie entweder einen Arbeitsplan aus oben rechts „Arbeitspläne“ auf den Feiertag ziehen oder einen anderen Plan kopieren und am Feiertag einfügen.

Möchten Sie einen individuellen Plan eingeben, so gehen Sie wie folgt vor:
Doppelklick auf den Feiertag -> „Leeren Plan eintragen“ -> Es erscheint ein leeres Feld. Nun können Sie wie gewohnt einen Arbeitsplan eingeben. Bitte beachten Sie, dass immer nur der eingetragene Plan (Feiertag oder Arbeitszeit) im Zeitkonto angerechnet wird.

Für Zuschläge stehen Ihnen zwei Varianten zur Auswahl

Wenn Sie für die Feiertagsarbeit einen Zuschlag geben möchten, so haben Sie hierfür zwei Möglichkeiten:

1. Korrekturen verwalten

Sie buchen den Zuschlag per „Korrekturen verwalten“ direkt auf das Zeitkonto hinzu: Multiplaner -> Zeitkonto -> Mitarbeiter auswählen -> „Korrekturen verwalten“ -> „Buchung anlegen“ -> „Buchungstyp=relativ“ -> Datum und Wert der Buchung sowie eine Bemerkung eingeben -> „Ok“.

2. Uhrzeitabhängiger Zuschlag

Sie hinterlegen für die entsprechende Aktivität (z.B. „Notdienst“) einen uhrzeitabhängigen Zuschlag: Konfiguration -> Stammdaten -> „Einstellungen“ -> Reiter „Aktivitäten“ -> z.B. „Notdienst“ wählen -> „Typ: Plan = Ist“ -> „Uhrzeitabhängige Zuschläge hinzufügen“ -> „Jeden (Tag) = Feiertag“ -> „Ab (Zeit) = Uhrzeit eingeben, ab der es den Zuschlag geben soll“ -> „Zuschlag (%) = z.B. 200%, wenn die doppelte Zeit gutgeschrieben werden soll“ -> „Übernehmen“.

Wir empfehlen hierfür einen neuen Stichtag anzulegen, ab welchem die neue Berechnungseinstellung gelten soll, da dies sonst Auswirkungen auf das Zeitkonto haben kann.

Bleiben Sie dran:

Haben Sie Fragen zu den Einstellungen und Berechnungen in MEP24web? Wir beraten Sie individuell und umfassend. Sie erreichen unser Support-Team unter support@mep24software.de.

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