Prinzipiell gilt: Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen müssen ihre geringfügig Beschäftigen bei der Minijob-Zentrale anmelden und monatliche Abgaben zahlen. Dies gilt sowohl für kurzfristige Beschäftigungen als auch für die sogenannten Minijobber. Ob…
Prinzipiell gilt: Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen müssen ihre geringfügig Beschäftigen bei der Minijob-Zentrale anmelden und monatliche Abgaben zahlen. Dies gilt sowohl für kurzfristige Beschäftigungen als auch für die sogenannten Minijobber. Ob…