Seit dem 10. April gibt es die COVID-19-Arbeitszeitverordnung, die bis zum 30. Juni 2020 befristet ist. Diese ermöglicht u. a. im Gesundheitswesen Ausnahmen von den üblichen Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes. So…
Seit dem 10. April gibt es die COVID-19-Arbeitszeitverordnung, die bis zum 30. Juni 2020 befristet ist. Diese ermöglicht u. a. im Gesundheitswesen Ausnahmen von den üblichen Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes. So…