Unabhängig von der Größe eines Unternehmens ist die Arbeitszeiterfassung notwendig zur Berechnung der geleisteten Stunden und zur Erfassung der Fehlzeiten, und deren Dokumentation für Mitarbeiter und Führungskräfte. Doch wie soll die Arbeitszeit erfasst werden? Geht die „richtige“ Arbeitszeiterfassung nur mit Hilfe elektronischer Stechuhren oder gibt es auch andere Wege? Welche Methode ist für Sie die richtige?

 

Rechtliche Grundlagen

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nicht zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet. Gemäß § 16 Abs. 2 ArbZG ist er jedoch zur Erfassung der durch den Mitarbeiter geleisteten Mehrarbeit verpflichtet. Alternativ hat er die Möglichkeit, die Dokumentation der Mehrarbeit auf den Mitarbeiter zu übertragen. Eine weiteres Argument für die Einführung einer Arbeitszeiterfassung ist die jederzeit mögliche Überprüfbarkeit der durchschnittlichen Arbeitszeit der Mitarbeiter. Diese darf im Halbjahresdurchschnitt 48 Wochenstunden nicht übersteigen.

 

Die Arbeitszeiterfassung ist im Wandel

Dr. Andreas Hoff, einer der renommiertesten Berater zu Fragen der Zeitwirtschaft, schreibt im Magazin HR Performance (1/2018) unter der Überschrift „Das Ende der elektronischen Zeiterfassung, wie wir sie kennen“:

  • Überall dort, wo die Mitarbeiter ihre Arbeitszeiten selbst steuern, seien Buchungsterminals überholt, weil mit ihnen nur die Anwesenheitszeit, aber nicht die Arbeitszeit gemessen werden könne.
  • Insgesamt werde es daher bei von den Mitarbeitern selbst gesteuerter Arbeitszeit einen Trend hin zur vertrauensbasierten und mengenbezogenen Selbsterfassung der Arbeitszeit geben.
  • Würden die Mitarbeiter dagegen disponiert, wird ihnen also vorgeschrieben, zu bestimmten Zeiten die Arbeit zu beginnen und zu beenden könnten Buchungsterminals weiterhin Sinn machen, um die Einhaltung dieser Zeiten objektiv zu kontrollieren. Dies könne natürlich auch per PC, Laptop, Tablet oder Smartphone erfolgen.

Weitere interessante Artikel von Dr. Andreas Hoff finden Sie unter www.arbeitszeitsysteme.com.

Die Stechuhr als Instrument der Kontrolle, erstmals übrigens eingeführt in den 1880er Jahren, hat langsam ausgedient. Moderne elektronische Systeme haben heute natürlich Vorrang. Die Zeiterfassung erfolgt per Chip oder Fingerscanner oder mit dem eigenen Smartphone. Aber auch die beste Technik kann keine Arbeitszeit erfassen, sondern höchstens die Anwesenheitszeit.

 

Arbeitszeiterfassung mit MEP24web

Nutzen Sie zunächst die Möglichkeiten der vertrauensbasierten und mitarbeiterorientierten Zeiterfassung in unserer Anwendung MEP24web. Verschiedene Kontrollmöglichkeiten sind gegeben und zeigen Ihnen jederzeit, wo der Mitarbeiter mit seinen Arbeitszeiten steht. Sollten Sie zu der Überzeugung kommen, dass eine technische Zeiterfassung notwendig ist – z. B. auch im Zusammenhang mit einer Zutrittskontrolle – dann können Sie jederzeit Terminals mit MEP24web verbinden und die Erfassung mit dem Zusatzmodul ZiB (Zeit im Blick) steuern.

 

Bleiben Sie dran!

Haben Sie Fragen zur Zeiterfassung in MEP24web, oder zu weiteren Einstellungen? Wir beraten Sie individuell und umfassend.
Wenden Sie sich bitte an unser Support-Team unter support@mep24software.de.

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