Im ersten Teil unserer 7-teiligen Reihe starten wir mit den Grundlagen zur Arbeits- und Fehlzeitenberechnung. Ohne dieses Basiswissen können Fehler auftreten, die in Frust, Ärger und Diskussionen rund um Ihre Dienstplanung enden.

Damit Sie als Führungskraft bzw. Dienstplanungs-Verantwortliche/r einen Überblick über die verschiedenen Berechnungseinstellungen und damit die Sicherheit haben, die richtige Einstellung in Ihrem Betrieb zu nutzen, informieren wir Sie jetzt ausführlich über die Berechnung der Fehlzeiten.

Was sind Fehlzeiten?

Als Fehlzeiten definieren wir vor allem Feiertage, Krankheit und Urlaub. Fehlzeiten sind natürlich auch Fortbildung, Mutterschutz und andere Tätigkeiten, die von der Stamm-Arbeit abweichen. Wenn Mitarbeiter das Gefühl haben, ihre Arbeitszeiten und vor allem ihre Fehlzeiten würden falsch berechnet, entstehen Frust, Ärger und Demotivation. Deshalb ist es wichtig, diese Themen mit den Mitarbeitern zu besprechen und die Sicherheit zu vermitteln, dass es in der Arbeits- und Fehlzeitenberechnung mit rechten Dingen zugeht.

Arbeitsvertrag und Arbeitszeit sind die Basis aller Berechnungen

Lassen Sie uns jetzt kurz auf die Grundlage aller Berechnungen eingehen, auf die vertragliche Arbeitszeit. Wir gehen davon aus, dass jeder Mitarbeiter einen Arbeitsvertrag mit einer festen Vereinbarung hat: z.B. Vollzeit, 40 Std. pro Woche oder Teilzeit, 24 Std. pro Woche. Die Vertragszeit ist die Soll-Arbeitszeit: Montagfrüh starte ich mit der neuen Sollzeit: 40 Std. oder 24 Std. in dieser Woche habe ich zu arbeiten. Möglicherweise entspricht mein Arbeitsplan exakt der Vertragszeit: Dann ist das Zeitkonto am Ende der Woche ausgeglichen, also „0:00“ Std. Arbeite ich weniger als vertraglich vorgesehen, z.B. in einer kurzen Woche, dann habe ich am Ende der Woche Minus-Stunden im Zeitkonto. Arbeite ich in einer langen Woche, also mehr als vertraglich vereinbart, dann erhalte ich Plus-Stunden / Mehr-Stunden im Zeitkonto. Die Ist-Arbeitszeit wird Woche für Woche mit der Vertrags-Arbeitszeit verglichen und führt zu einem Wert im Zeitkonto!

Wenn ich also „nur“ arbeite, wenn es in der Woche weder Feiertage, Krankheit noch Urlaub gibt, dann spielt die Art der Fehlzeiten-Berechnung keine Rolle! Und ein zweiter Punkt ist ganz wichtig: Die Fehlzeiten orientieren sich immer an der Vertragszeit und nicht an der geplanten Arbeitszeit. Dass man hier auch anderer Meinung sein kann, wird uns später noch beschäftigen.

Die Fehlzeit „Urlaub“

Ein besonderes Augenmerk richten wir auf die Fehlzeit „Urlaub“. Diese Fehlzeit unterscheidet sich grundsätzlich von allen anderen Fehlzeiten. Denn: Für den Urlaub hat man ein Guthaben, den Urlaubsanspruch.

Mehr dazu gibt es in Teil 2

Im nächsten Teil unserer 7-teiligen Reihe gehen wir im Detail auf die Fehlzeit „Urlaub“ ein. Wir beleuchten intensiv, wie der Urlaubsanspruch berechnet wird und welche Möglichkeiten es gibt, Urlaube im Zeitkonto zu verbuchen. Mit Beispielen zeigen wir Ihnen, wie Sie vorgehen können, welche Auswirkungen die diversen Einstellungen für Sie und Ihre Mitarbeiter haben.

Lesen Sie hier weiter in Teil 2: Wie Sie Ihren Urlaubsanspruch berechnen.

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